Über den Fonds Sexueller Missbrauch – Fonds Sexueller Missbrauch (fonds-missbrauch.de)
Seit dem 01.05.2013 können Betroffene zur Minderung dieser Folgewirkungen verschiedene Sachleistungen bis zu 10.000 Euro bei der Geschäftsstelle des Fonds beantragen. Sachleistungen sind zum Beispiel (Psycho-)Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich dazu Mehraufwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro beantragen (z.B. Assistenzleistungen, erhöhte Mobilitätskosten).
Auch hier geht es um Geld- und Sachleistungen: https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/opfer-von-gewalttaten/
Bei Bedarf gibt es beim weißen Ring Unterstützung bei der Antragstellung.
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